Berufsbild
Technische Fachwirtinnen und Fachwirte nehmen Aufgaben im mittleren bzw. oberen Führungsbereich von Betrieben der Industrie und des Handwerks wahr. Sie werden eingesetzt in:
- Planung: Produkt- und Produktionsplanung
- Finanzen: Buchführung, Kosten- und Leistungsrechnung
- Einkauf: Disposition und Einkauf von Betriebsmitteln
- Produktion: Fertigungsschritte überwachen und optimieren
- Qualitätsmanagement: Qualität von Werkstoffen und Produktion überwachen
- Vertrieb: Erstellung von Angeboten, Auftragsplanung und –steuerung, Marketing, Kundenbetreuung
- Betriebstechnik: Überwachung des Arbeits- und Umweltschutzes
- Personalwesen: Weiterbildung der Mitarbeiter organisieren und gestalten
Technische Fachwirtinnen und Fachwirte optimieren die betrieblichen Netzwerkschnittstellen zwischen Technik und Betriebswirtschaft.
Mit ihren fachübergreifenden Kompetenzen verbinden sie:
- Produktion mit Management
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Führung
- Technik mit Betriebswirtschaft
Ziel des Lehrgangs
Das Ziel des Lehrgangs ist die Vorbereitung der Teilnehmer auf die IHK Prüfung zur Erlangung des Abschlusses Geprüfte Technische Fachwirtin / Geprüfter Technischer Fachwirt.
Aufbau des Lehrgangs.
Unser Lehrgang zur Geprüften Technischen Fachwirtin / zum Geprüften Technischen Fachwirt ist nach den Richtlinien der Prüfungsverordnung der IHK aufgebaut.
Er ist in systematische Module gegliedert. Die Module können entsprechend der individuellen Voraussetzungen und des persönlichen Bedarfs einzeln gebucht werden.
Wenn Sie bei der Auswahl der Module Hilfe brauchen, vereinbaren Sie mit uns einen Termin für eine individuelle Beratung. Den Kontakt können Sie hier herstellen.
Die folgende Aufstellung zeigt die Gliederung des Lehrgangs.
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Technische Qualifikationen
- naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
- technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
- Fertigungs- und Betriebstechnik
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
- Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
- Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
- Führung und Zusammenarbeit
Voraussetzungen
A. Teilnahme am Lehrgang
Personen, die am Lehrgang teilnehmen wollen, müssen eines der unten stehenden Kriterien erfüllen.
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem jeweiligen Fach zugeordnet werden kann, oder
- Bei fehlender Ausbildung: 3-jährige fachlich geeignete Berufspraxis.
B. IHK Prüfung zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung
- Teile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, „Technische Qualifikationen“
Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer, die zu dem Teil „Fachübergreifende Basisqualifikation“ der IHK Prüfung zugelassen werden möchten, müssen eines der unten stehenden Kriterien erfüllen.
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf, oder
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gefolgt von einer eine mindestens einjährigen Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich, oder
- Bei fehlender Ausbildung: Mindestens 4-jährige Berufspraxis.
- Teil „Handlungsspezifische Qualifikation“
Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer, die zu dem Teil „Handlungsspezifische Qualifikation“ der IHK Prüfung zugelassen werden möchten, müssen zusätzlich die beiden unten stehenden Kriterien erfüllen.
- Das erfolgreiche Ablegen der Prüfungen für die Teile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
- zu den unter Punkt 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis
Die in den Punkten A und B erwähnte Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Technischen Fachwirtin / eines Geprüften Technischen Fachwirts gemäß § 1 Abs. 3 des TechFachwPrV 1997 des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) haben.
Abweichend von den in den Punkten B.1 und B.2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten(berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Den Wortlaut der Verordnung des BMJV über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zur Geprüften Technischen Fachwirtin / zum Geprüften Technischen Fachwirt erreichen Sie über folgenden Link: http://www.gesetze-im-internet.de/techfachwprv/